AGB

Allgemeines

 

Der Auftragnehmerer bringt Leistungen im Bereich der Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen. 

 

1 GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden AGB gelten für alle den Fotografen erteilten Aufträgen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.

DEFINITION

Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotograf für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.
Fotograf: Der «Fotograf» ist für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
Kunde: Der «Kunde» ist die Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.

 

2 ANWENDBARES RECHT UND KUNDENSCHUTZVORSCHRIFTEN

      (1)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wen   

a) du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast oder

b) du als Unternehmer eine Leistung buchst/ ein Produkt kaufst oder 

c) dein gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
(2) F
ür den Fall, dass du Kunde i. S. d. § 13 BGB bist und du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hast, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende für den Kunde günstigere Bestimmungen des Staates, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast unberührt bleiben.
Kunde im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede nat
ürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstndigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. 
(3) Je nachdem welche Leistung der Fotograf erbringt, kann es sein, dass zus
ätzliche Vereinbarungen getroffen werden. Diese Vereinbarungen z.B. eine Lizenzvereinbarung, ergänzen die AGB in schriftlicher Form. Im Streitfall gehen die einzelnen getroffenen Vereinbarungen diesen AGB vor. 
(4) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung g
ültige Fassung dieser AGB. Den Stand der AGB findest du am Anfang des Dokuments.
(5) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung einer Leistung.
(6) Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenm
äßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.

 

3 VERTRAGSGEGENSTAND UND ERSTGESPRÄCH

(1) Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein:
– Erstellung von Hochzeitsfotografie, Tierfotografie, Personal Branding Fotografie, Portraitfotografie, Eventfotografie, Sportfotografie

Im Folgenden als „Fotografie“ bezeichnet.
(2) „Fotografie“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotob
ücher, Videos etc.)
(3) Diese Aufz
ählung unter (1) ist nicht abschließend. Die aktuellen Leistungen und Angebote findest du unter www.studiogalophotography.com
(4) In einem ersten Gespr
äch klärt die Fotografin, namens GLORIA CORREIA – Studio Galo Photography, – meist persönlich/ telefonisch/ zoom/ Skype – vor der Angebotserstellung ab, was du dir bezüglich der Fotos wünschst. Dieses Gespräch dient als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Angebotes.
Das Erstgespr
äch (Klärung des Themas, Rahmenbedingungen und Organisatorisches) dauert ca. 20 Min. und ist kostenfrei sowie unverbindlich.
(5) Nach dem ersten Gespr
äch schickt GLORIA CORREIA, dir ein Angebot zu, dieses Angebot ist die Grundlage für die Zusammenarbeit.

 

4 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

4.1 Buchung von Leistungen
(1) Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von GLORIA CORREIA – vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot basiert auf den Angaben, die du im Erstgespr
äch/ im Telefonat mit dem Fotografen gemacht hast.
Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, f
ür einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
(2) Mit Annahme des Angebots akzeptierst du die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Allgemeinen Gesch
äftsbedingungen. Die Annahme kann per E-Mail/ SMS/ Whats-App, Messenger oder mündlich erfolgen. 
F
ür Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder einem Messenger-Dienst erfolgen, gilt Folgendes:
(1) S
ämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. 
(2) Angebot:
Mit der Buchung bietest du mir den Abschluss einer Fotosession verbindlich an.
Zudem erkl
ärst du, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Die AGB ist auf meiner Webseite einsehbar.
(3) Annahme:
Der Vertrag zwischen uns kommt mit dem Zugang meiner Buchungsbest
ätigung bei dir zustande, entweder in Textform per E-Mail oder nach Wunsch postalisch. 
(4) Als Zahlungsmo
̈glichkeiten steht die Zahlung per Überweisung und PayPal zur Verfügung. Meine Kontodaten für eine Überweisung sende ich dir mit der Bestätigungsmail zu.

 

5 MODALITÄTEN DER LEISTUNGSERBRINGUNG – FOTOPRODUKTION

(1) Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber GLORIA CORREIA zu äußern.
(2) Insbesondere hat der Kunde daf
ür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
(3) F
ür den Fall, dass GLORIA CORREIA einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
(4) F
ür den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist GLORIA CORREIA berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen GLORIA CORREIA und dem Dritten zustande.
(5) Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von GLORIA CORREIA ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist 
jedoch mit Vorsprache möglich.

 

ÜBERLASSUNG VON LICHTBILDERN ZUR ANSICHT – REKLAMATIONSFRIST

(1) Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
(2) Das Bildmaterial steht im Eigentum von GLORIA CORREIA – Studio Galo Photography. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen, selbst zu bearbeiten, Filter von Apps zur Ver
änderung zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.
(3) Der Kunde sucht aus den 
übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation.
Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgem
äß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.
(4) Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die ku
̈nstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

 

 

 

7 ERHEBUNG, SPEICHERUNG UND VERARBEITUNG DEINER PERSONENBEZOGENEN DATEN

(1) Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt GLORIA CORREIA von dir die folgenden Daten:
– E-Mail-Adresse
– Vor- und Nachname
– Adressdaten (zur ordnungsgem
äßen Rechnungserstellung) 
(2) Die von dir mitgeteilten Daten verwendet GLORIA CORREIA ohne deine gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung deiner Bestellung(en), etwa zur Zustellung des digitalen Produktes.
(3) Ohne zus
ätzliche Einwilligungen speichert GLORIA CORREIA deine Daten nur im Rahmen der  steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten. 
(4) Bei einer 
Änderung deiner persönlichen Angaben, bist du selbst für die Aktualisierung verantwortlich. Schicke uns dazu bitte eine E-Mail an gloriacorreia.photography@gmail.com mit deinen geänderten Kontaktdaten.

 

8 WIDERRUFSRECHT FÜR KUNDE

(1) Als Kunde steht dir nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu. Kunde ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, indem du das Angebot von GLORIA CORREIA angenommen hast.
Du kannst innerhalb von 14 Tagen deine Beauftragung kostenfrei widerrufen, wobei zur Wahrung der Frist die Absendung des entsprechenden Formulars gen
ügt. 
Zum gesonderten Widerrufsformular und der Belehrung könnt ihr direkt auf meiner Webseite herunterladen.

 

9 STORNIERUNGSREGELUNGEN FÜR FOTOSESSIONS

(1) Sobald du eine Bestätigungs-E-Mail von GLORIA CORREIA erhalten hast, hält sich GLORIA CORREIA diesen Termin für dich frei. GLORIA CORREIA kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.
(2) F
ür die Reservierung eines Hochzeits-Fotoshootings wird eine Reservierungsgebühr von 50% des Gesamtbetrages fällig.
Die Rechnung 
über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungs-E-Mail von GLORIA CORREIA. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet.
Die Reservierungsgeb
ühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von GLORIA CORREIA einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
(3) Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Terminreservierungsgebu
̈hr in he von 50 % des Auftragswertes fällig. Die Terminreservierungsgebühr wird in jedem Fall einbehalten, auch wenn es zu einer Absage seitens des Auftraggebers kommt.
(4) Ausnahmen hiervon sind Stornierungen von Hochzeitsreportagen aufgrund eines schweren Krankheitsfalls (Brautpaar) oder Todesfall (Familie). Eine U
̈berprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. Die Stornierung des Shootings ist ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten. 

 

10 ABSAGE DURCH GLORIA CORREIA – ÄNDERUNGEN IM FOTOSHOOTING-ABLAUF

(1) Kann GLORIA CORREIA aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtest der Kunde auf Schadensersatz. Bereits gezahlte Honorare werden zurückerstattet, sofern der Termin nicht verschiebbar ist.
(2) Falls der Kunde wünscht, kann GLORIA CORREIA einen Ersatzfotografen suchen. Sollte der Ersatzfotograf hö
here Kosten verursachen sind diese vom Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet GLORIA CORREIA nicht.

 

11 FOTOAUFNAHMEN BEI VERANSTALTUNGEN

(1) Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Events weist GLORIA CORREIA darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden ste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.
(2) Der Kunde (Veranstalter) hat GLORIA CORREIA dar
über zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
(3) Unterl
ässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO bzw. 22 KUG seiner Gäste und/ oder dem GLORIA CORREIA gegenüber, stellt der Kunde damit GLORIA CORREIA von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
(4) Dar
über hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. 
(5) Vers
äumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch GLORIA CORREIA, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

 

12 ALLGEMEINE HINWEISE FÜR FOTO-SHOOTINGS VON GLORIA CORREIA

Als Kunde von GLORIA CORREIA bitten wir dich, dir die folgenden Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:
(1) Du solltest sp
ätestens 5 Min. vor dem vereinbarten Termin erscheinen. Verspätest du dich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt, GLORIA CORREIA davon im Einzelfall abzuweichen.
(2) GLORIA CORREIA 
übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
(3) Bitte denke daran, bei einem l
ängeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzunehmen.
(4) Du bist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsst
örungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
(5) Fotoaufnahmen – gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich – sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall bist du nur im Rahmen einer eigenen Unfallversicherung versichert. GLORIA CORREIA 
übernimmt hierfür keine Haftung. 
(6) Babyshootings: Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Shooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Daf
ür berechnen ich keine Stornierungspauschale.
Bitte denken Sie auch an Wechselsachen f
ür ihr Baby und für sich. 
W
ährend des gesamten Shootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.
(7) Tiershooting: F
ür Tier-Fotoshootings von GLORIA CORREIA beachten Sie bitte, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Orte, etc…) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es daher sein, dass ein Fotoshooting abgebrochen werden muss.
Das Tier bzw. die Tiere sollten gef
üttert sein und zuvor noch genügend Auslauf gehabt haben. Zudem sollten Sie bitte eine Fellbürste, Feuchttücher, ein Lieblingsspielzeug und Futter bzw. Leckerli mitbringen. Wenn bestimmte Accessoires mit abgebildet werden sollen, bringen Sie bitte auch diese mit.
Bitte 
üben Sie mit Ihrem Tier (Hund) zuvor die Kommandos „Sitz“, „Platz“ und „Bleib“ ein. Ansonsten ist es nicht möglich, ein entsprechendes Fotoshooting durchzuführen.
Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gew
ährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können.
Der Kunde ist f
ür sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schaden müssen durch den Kunden getragen werden.
Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusä
tzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss. Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden.
Bei Pferde-Fotoshootings ist es erforderlich, dass Sie mindestens eine weitere Person mitbringen, die sich um das Tier k
ümmern kann. Zudem sollten Sie eine Longiergerte etc. und Futter/Leckerli mitbringen.
Es werden gen
ügend Pausen eingeplant, so dass sich die Tiere auch entsprechend erholen können. Denken Sie bei allen Tier-Fotoshootings bitte auch an Wechselsachen für sich selber.
Der Kunde ist w
ährend des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten, haftet GLORIA CORREIA – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht.

 

13 BEARBEITUNG DER ANGEFERTIGTEN BILDER

(1) Die Bilder werden durch GLORIA CORREIA grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen du gesondert beauftragen und auch vergüten musst. Eine zuvor im Vertrag festgelegte Anzahl an Fotos wird darüber hinaus im Rahmen bestimmter Fotopakete fein bearbeitet (Hautretusche, Entfernung von Objekten etc.). 
(2) Du hast nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsm
öglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von GLORIA CORREIA entspricht.
U
̈ber den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite einen entsprechenden Eindruck verschaffen. 
(3) Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder fu
̈r 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien musst du innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) GLORIA CORREIA etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hast du die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird. 
(4) Das fertige Bildmaterial steht im Eigentum von GLORIA CORREIA. Dem Kunden ist es untersagt, die fertigen Bilder selbst zu bearbeiten, Filter von Apps zur Ver
änderung zu nutzen und an Dritte zur Veränderung weiterzugeben.

 

14 NUTZUNGSRECHTE UND URHEBERRECHT

(1) GLORIA CORREIA steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
(2) Fotoaufnahmen werden grds. f
ür den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben.
(3) Bei Bewerbungsbildern z
ählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.
(4) Die Vervielf
ältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen sind nicht gestattet.
(5) Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
(6) M
öchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
(7) GLORIA CORREIA r
äumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von GLORIA CORREIA erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollsndiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
(8) W
ünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original- Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist GLORIA CORREIA zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.
(9) Bei GLORIA CORREIA verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträ
gern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

(10) Auf Anfrage durch GLORIA CORREIA ist der Kunde verpflichtet, GLORIA CORREIA Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
(11) Bei Verö
̈ffentlichungen wird der Kunde GLORIA CORREIA in branchenüblicher Form als Urheber benennen. 
Bei Ver
öffentlichungen wird der Kunde GLORIA CORREIA wie folgt als Urheber benennen: GLORIA CORREIA – www.studiogalophotography.com.
Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen. 
Eine Ver
öffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.
(12) Die 
Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke, bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch GLORIA CORREIA.

 

15 MITWIRKUNGSPFLICHTEN – FRISTEN UND HÖHERE GEWALT

(1) Für GLORIA CORREIA vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. GLORIA CORREIA bemüht sich, die Bilder innerhalb von 4-6 Wochen zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch GLORIA CORREIA setzt voraus, dass GLORIA CORREIA s
ämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens GLORIA CORREIA nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden. 
(3) H
öhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

16 VERGÜTUNGSMODALITÄTEN – NUTZUNGSGEBÜHREN

(1) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von GLORIA CORREIA genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
(2) Weitere Kosten, wie Reisekosten, 
Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.

 

17 RECHNUNGSSTELLUNG, FÄLLIGKEIT UND EIGENTUMSVORBEHALT

(1) GLORIA CORREIA ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. 
(2) Eine Rechnung wird grunds
ätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments versendet. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 14 Tagen an GLORIA CORREIA zu zahlen.
(3) 
Bei Zahlungsverzug, ist GLORIA CORREIA berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Neben Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe erfolgt je Mahnung durch GLORIA CORREIA 5,00 EUR zu zahlen. GLORIA CORREIA ist weiterhin berechtigt, Leistungen zuruückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

 

18 GUTSCHEINE

(1) Gutscheine können ausschließlich bei GLORIA CORREIA eingelöst werden. 
(2) Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 1 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt, falls nicht anders angegeben.
(3) Bei den Gutscheinen handelt es sich um Wertgutscheine. Ist eine Leistung nicht mehr oder nicht mehr zum gleichen Preis im Angebot, wird der Wert des Gutscheines an einer angebotenen Leistung angerechnet.
(4) Nach Zusendung des Gutscheines stehen dem Fotografen, bei einem Rücktritt vom Kaufvertrages nach 14 Tagen, 20% von dem ursprünglichen Kaufobjektes zu.

 

19 BEENDIGUNG DES VERTRAGES

(1) Der Vertrag ist aus wichtigem Grunde fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: 
·  bei Nichtzahlung der Anzahlung 
·  bei wiederholtem Versäumnis der Mitwirkungspflichten durch den Kunden

(3) Bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind GLORIA CORREIA sämtliche angefallenen Honorare zu zahlen.

 

20 EINSATZ VON SUBUNTERNEHMERN

(1) GLORIA CORREIA ist befugt, im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.

 

21 HAFTUNG VON GLORIA CORREIA UND VERJäHRUNG

(1) Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von GLORIA CORREIA www.studiogalophotography.com, kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine GLORIA CORREIA. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und/ oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

(2) GLORIA CORREIA haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.
(3) GLORIA CORREIA haftet nicht f
ür Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch GLORIA CORREIA erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

 

22 AUFBEWAHRUNG DER NEGATIVE UND HAFTUNG FÜR BILDERQUALITÄT

(1) Der Fotograf ist berechtigt, die RAW Dateien so lange aufzubewahren wie es erforderlich ist, um seine Urhebereigenschaft nachweisen zu können. 

 

23 SCHADENSERSATZ UND VERTRAGSSTRAFE

(1) Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an GLORIA CORREIA zu zahlen.
(2) Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzanspr
üche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von GLORIA CORREIA) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

 

24 ALLGEMEINES

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

 

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich 

Studio Galo Photography, Gloria Correia, Kortenbacher Weg 15c, 63500 Seligenstadt 

E-Mail: gloriacorreia.photography@gmail.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so werden die Buchungsgebühren die bis zu dem Zeitpunkt erbracht worden sind, nicht mehr zurückerstattet. 

 

 

 

Ende der Widerrufsbelehrung 

Absender:
Name / Vorname: Straße / Hausnr.: PLZ / Ort: 

________________________________ Telefon: ________________________________ E-Mail: ________________________________ 

Studio Galo Photography
Gloria Correia

Kortenbacher Weg 15c, 63500 Seligenstadt

Telefon: +49 176 618618 01 / E-Mail: gloriacorreia.photography@gmail.com

Widerruf zum Vertrag vom ____________ 

Sehr geehrter Frau Correia, 

Datum: ____________ 

hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über folgenden Dienstleistung (ggf. Rückseite benutzen): 

1) _____________________________________________________
2) _____________________________________________________
3) _____________________________________________________
Die Widerrufsfolgen aus dem Anhang des Vertrages habe ich gelesen und verstanden. Mit freundlichen Grü
ßen 

_____________________________ ________________________________________________ 

Ort / Datum Unterschrift *) Unzutreffendes streichen 

 

Close
LOGO STUDIO GALO PHOTOGRAPHY

 

Hallo! Ich bin Gloria, Ehefrau und Mama. Seit 2012 beschäftige ich mich mit Fotografie. Professionelle Fotografin zu sein ist für mich nicht nur ein Beruf, sondern auch eine Leidenschaft. Tolle Ergebnisse zu erzielen bedeutet für mich immer bereit zu sein, mein Bestes zu geben. Während meiner Erfahrung als Fotografin habe ich die unterschiedlichsten Menschen vor der Linse gehabt, mit ihnen ihre wichtigste Momente zusammen erlebt. Ich liebe es, mit Menschen zu arbeiten. Ich liebe es, Menschen zu begeistern und zu inspirieren. Denn deine Bilder sollen deine Werte und deine Leidenschaft transportieren. Ich will, dass du in Erinnerung bleibst.

Eure Fotografin

Gloria